Bilweb Auctions Exportbedingungen, für Exportverkäufe

Bedingungen für den Verkauf an ausländische Käufer. Die Regeln gelten sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie außerhalb der EU.

  1. Mehrwertsteuer: Privatpersonen und Unternehmen (innerhalb und außerhalb der EU) kaufen Sammlerfahrzeuge und andere Waren auf der Auktionsseite von Bilweb Auctions zum Bruttoverkaufspreis inklusive schwedischer (nicht abziehbarer) Mehrwertsteuer. (Damit ist gemeint, dass die Mehrwertsteuer auf Sammlerfahrzeuge nicht abziehbar ist, da ältere Fahrzeuge und anderes in der Regel immer von Privatpersonen gehalten wurden.)
  2. Wenn Sie eingeloggt sind und bieten, wird deutlich, dass die Mehrwertsteuer nicht abziehbar ist. Es ist angegeben: Mehrwertsteuer: Nein (= nicht abziehbar). (Steht dort stattdessen; Mehrwertsteuer: Ja (= lebende Mehrwertsteuer), = abziehbar für Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU.
  3. Alle Käufer erhalten bei der Lieferung/Abholung am Auktionsort das Original "Kaufvertrag/Quittung" und schwedische Registrierungsdokumente, ("Registrierungsbescheinigung"), im Original, für die Registrierung des Fahrzeugs im neuen Heimatland.
  4. Ausländische Käufer (oder ihre Bevollmächtigten) müssen bei der Abholung einen Pass oder Führerschein zur Identitätsprüfung vorlegen. Transportbevollmächtigte oder andere Bevollmächtigte müssen auch eine Vollmacht des Käufers vorlegen, die zeigt, dass sie ihn vertreten. Diese Unterlagen werden vom Vertreter oder Bevollmächtigten von Bilweb Auctions bei der Abholung fotografiert.
  5. Ausländische Käufer (oder ihre Bevollmächtigten mit Vollmacht) müssen bei der Abholung einen Kaufvertrag/Quittung mit einer Vereinbarung über die Lieferungsannahme unterzeichnen.
  6. 6. Kennzeichen müssen entfernt werden, wenn das Fahrzeug von einem ausländischen Käufer abgeholt wird. Sind die Kennzeichen bei der Abholung nicht entfernt, muss der Käufer sie innerhalb von 10 Tagen nach der Abholung an Bilweb Auctions (siehe Adresse unten) senden, (damit Bilweb Auctions das Fahrzeug in Schweden abmelden kann). Nicht zurückgesendete Kennzeichen werden mit einer besonderen Gebühr für den ausländischen Käufer belegt.
  7. Ausländische Käufer müssen nach der Rückkehr auch den Frachtbrief oder die Registrierungsanmeldung aus ihrem Heimatland per Post oder E-Mail an Bilweb Auctions ab senden. Dies sollte geschehen, wenn das Fahrzeug in das Heimatland des Käufers transportiert wurde oder in dessen oder einem anderen Land zur Registrierung angemeldet wurde. Dies ist notwendig, damit Bilweb Auctions das Auto in Schweden abmelden kann. Für nicht übersandte Unterlagen (wie oben beschrieben) wird eine besondere Gebühr für den ausländischen Käufer erhoben.
  8. ACHTUNG! Alle Fahrzeuge und sonstigen Waren werden im vorhandenen Zustand verkauft, wie vom Käufer bei der Lieferung inspiziert und genehmigt. Reklamationen, die nach Verlassen des Auktionsortes gemacht werden, werden unter diesen Bedingungen nicht akzeptiert. Wenn ein ausländischer Käufer seine Waren mit Hilfe eines Bevollmächtigten oder eines Transportunternehmens abholt, muss dieser die Ware auf Grundlage der Vollmacht, die der Käufer dem Transportunternehmen und Bilweb Auctions ab gibt, überprüfen und genehmigen. Der Bevollmächtigte muss dann den "Kaufvertrag/Quittung" und die Lieferungsannahme für den Käufer vor dem Beladen unterzeichnen, (d.h. bevor die Ware den Auktionsort verlässt).
  9. Klärung bezüglich der EU-Regeln über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen von Privatpersonen. Das Geschäftsmodell von Bilweb Auctions akzeptiert in seinen Bedingungen keine Fernabsatzverkäufe und -käufe an Privatpersonen. Aus diesem Grund muss der Käufer selbst oder durch einen Bevollmächtigten mit Vollmacht, (zum Beispiel ein Transportunternehmen) den "Kaufvertrag/Quittung" am Auktionsort im Zusammenhang mit der Abholung/Lieferung unterzeichnen. Dies bedeutet, dass ein Fernabsatz nicht vorliegt, da der Kaufvertrag mit Lieferungsannahme lokal vor Ort eingegangen wurde und somit nicht aus der Ferne.
  10. Fahrzeuge und andere Waren müssen innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Auktion abgeholt werden, sofern nicht anders vereinbart. Nach der vereinbarten Abholung hat Bilweb Auctions das Recht, eine "Verspätete-Abholung-Gebühr" oder Garagenmiete gemäß der aktuellen Preisliste zu berechnen.

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